Berliner Erwachsenenbildungs- Gesetz
Am 01.08.2021 tritt das Berliner Erwachsenenbildungs - Gesetz in Kraft!

In 14 von 16 deutschen Bundesländern gibt es ein Weiterbildungs- bzw. Erwachsenenbildungsgesetz. In der Hauptstadt noch nicht!
Diverse Berliner Träger der Weiterbildung haben sich in der Vergangenheit nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern" als "Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern" anerkennen lassen. Skurril?
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Sitzung am 20.05.2021 das Gesetz über die Erwachsenenbildung in Berlin ohne Gegenstimmen beschlossen.
Aktualisierung vom 06.08.2021: Das unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erarbeitete Gesetz trat am 01.08.2021 in Kraft. Quelle
Die Perspektive:
- Aufbau neuer bildungspolitischer Steuerungs- und Förderinstrumente im Feld der Erwachsenenbildung
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung können beantragen „Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin“ zu werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, sich an neugeschaffenen Fördermöglichkeiten für wichtige und innovative Projekte und Programme zu beteiligen. Informationen zur Anerkennung von Einrichtungen werden ab 1. August bereitgestellt. Quelle Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Strukturelle Absicherung der bestehenden öffentlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Berlin (12 Berliner Volkshochschulen und die Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
- Erhöhung der öffentlichen Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung
- Einrichtung eines Erwachsenenbildungsbeirats
- Regelmäßiger Bericht zum Stand der Erwachsenenbildung in Berlin
- Vergabe eines Preises für besondere Angebote und Formate der Erwachsenenbildung
Trägeranerkennung zum Erwachsenenbildungsgesetz
Sie interessieren sich für eine Trägeranerkennung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die finanzielle Förderung von anerkannten Einrichtungen zur Projektförderung?
Hier finden Sie weiterführende Informationen der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und das Antragsformular sowie einige Hinweise zur Antragstellung: Link zum Antrag