Infos zur Akkreditierungs- und Zulassungs-verordnung Arbeitsförderung (AZAV)
Schritt für Schritt zur AZAV-Trägerzulassung
Schritt für Schritt zur AZAV-Zulassung
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Schritt 1Listenelement 1
Projektziel definieren (Art der Zertifizierung) und Anforderungen abklären
Mögliche Projektziele z.B.:
- Zulassung nach AZAV
- Zulassung nach AZAV und ISO 9001-Zertifizierung
- Zulassung nach AZAV und ISO 21001-Zertifizierung
Anforderungen mindestens:
- §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
- 2.1 TZ - Antragstellung in: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III
Gegebenenfalls zusätzlich:
- DIN EN ISO 9001:2015
- DIN ISO 21001:2021
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Schritt 2Listenelement 2
Iststand feststellen und Projektplanung konkretisieren
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Schritt 3Listenelement 3
Angebote von Zertifizierern ("fachkundige Stellen") einholen, für Zertifizierer entscheiden, Unterlagen anfordern
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Schritt 4Listenelement 4
Qualitätspolitik bzw. Leitbild formulieren
Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen bzw. dokumentieren (Organigramm)
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Schritt 5
Mitarbeitende informieren und einbeziehen
Dieser Schritt kann auch früher oder später erfolgen. Was passt zu Ihrer Unternehmenskultur? Bei welchen Schritten ist Mitarbeit von Prozessbeteiligten sinnvoll?
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Schritt 6
Prozesse definieren
Welche Arbeitsprozesse insbes. Leistungsprozesse gibt es? Welche sind erforderlich?
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Schritt 7
Zentrale QM-Dokumentation (z.B. virtuelles Handbuch) erstellen oder anpassen, mit Prozessen verknüpfen, Dokumente einarbeiten
Inhalte mindestens analog
- AZAV §2 sowie
- 2.1 TZ - Antragstellung in: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III: Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV (gültig für alle Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 AZAV)"
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Schritt 8
Prozesse beschreiben, Verfahrensanweisungen, Checklisten etc. erstellen.
Weitere Dokumente zusammentragen bzw. erstellen (Liste des jeweiligen Zertifizierers beachten!)
Inhalte mindestens analog
- AZAV §2 sowie
- 2.1 TZ - Antragstellung in: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III: Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV (gültig für alle Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 AZAV)"
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Schritt 9
Qualitätsmanagement praktizieren, Prozessbeschreibungen etc. validieren
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Schritt 10
Internes Audit durchführen und dokumentieren
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Schritt 11
Managementbericht erstellen
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Schritt 12
Unterlagen beim Zertifizierer einreichen
Liste des jeweiligen Zertifizierers beachten!
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Schritt 13
Trägerzulassungsaudit Stufe 1
Dokumentenprüfung durch Auditorin oder Auditor des Zertifizierers oder zusätzlich bei Ihnen vor Ort (Prüfung der Zertifizierungsreife)
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Schritt 14
Verbesserungsschleife
Nachreichung von Dokumenten (falls erforderlich, sonst fällt der Schritt weg)
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Schritt 15
Trägerzulassungsaudit Stufe 2
Audit in Ihrer Organisation vor Ort durch Auditorin oder Auditor des Zertifizierers
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Schritt 16
Verbesserungsschleife
Nachreichung von Dokumenten (falls erforderlich, sonst fällt der Schritt weg)
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Schritt 17
Trägerzertifizierung durch die fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle)
Feiern!
Mit dem Zertifikat werben!
Nun können Sie Maßnahmezulassungen beantragen.